Anpassung der Schulgeld-Regelbeiträge

Der Regelbeitrag zum Schulgeld wird durch den Verbraucherpreisindex alle drei Jahre fortgeschrieben. Diese drei Jahre liegen nun wieder hinter uns. Es ergibt sich eine Erhöhung um 15,53%.
20. Februar 2025

Liebe Eltern unserer Schule,

im August 2018 wurde auf der Grundlage der Novellierung des Privatschulgesetztes die Beitragsordnung der Freien Waldorfschule Karlsruhe neu gefasst und beschlossen. Hinsichtlich der Schulbeiträge gab es seither 3 Anpassungen.

  1. Wegfall der Beiträge ab dem 3. Kind
  2. Der Mindestbeitrag in Höhe von 75 € wurde abgeschafft
  3. Anpassung der Schulbeiträge ab dem 01.03.2022

In der Beitragsordnung ist vorgesehen, eine Überprüfung, und eine daraus eventuell resultierende Anpassung des Schulgeldes, alle 3 Jahre vorzunehmen. Diese drei Jahre liegen nun wieder hinter uns.

Der Regelbeitrag wird durch den vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg ermittelten Verbraucherpreisindex alle drei Jahre fortgeschrieben. Der vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg ermittelte Verbraucherpreisindex liegt für das Kalenderjahr 2021 bei 103,0 und für 2024 bei 119,0:

Dadurch ergibt sich eine Erhöhung des Schulgeld-Beitrags um 15,53%.

Dieser Wert dient als Grundlage zur Fortschreibung der Regelbeiträge für das 1. und 2. Kind, die sich nun wie folgt berechnen:

Beiträge seit 01.03.2022

  • 1. Kind 294,78 €
  • 2. Kind 189,50 €

Beiträge ab 01.03.2025

  • 1. Kind 340,56 €
  • 2. Kind 218,93 €

Die Umsetzung der Anpassung der Regelbeiträge erfolgt zum 01.03.2025. Bitte nehmen Sie auch die fortgeschriebene Beitragsordnung der Schule wahr.

Mit herzlichen Grüßen
[E-Mail anzeigen], Geschäftsführer