Unsere Schulstruktur bildet dazu das Gerüst. An unserer Schule gibt es spezielle Organe für den wirtschaftlich-rechtlichen Bereich, das Unterrichtsgeschehen und die Gebiete der pädagogischen Zusammenarbeit.
Die Genossenschaft
Trägerin der Schule ist die „Gemeinnützige Genossenschaft zum Betrieb der Freien Waldorfschule Karlsruhe eG“. Sie bildet den wirtschaftlich-rechtlichen Rahmen der Schule. Damit zeigt sich schon in der Organisationsform die gemeinsame Verantwortung und das persönliche Engagement für „unsere“ Waldorfschule. Alle Eltern und Lehrer*innen treten der Genossenschaft bei, um zusammen mit weiteren Förderern den Aufbau und den wirtschaftlichen Betrieb der Schule zu gewährleisten.
Hier kann die Satzung der Genossenschaft heruntergeladen werden.
Das Kollegium
Das Kollegium besteht aus den an der Schule tätigen Lehrer*innen und ist für die pädagogischen und kulturellen Belange der Schule verantwortlich. Dafür finden regelmäßig Konferenzen in verschiedenen Arbeitsbereichen statt:
Gremien des Kollegiums
An der Pädagogischen Konferenz nehmen alle Lehrer*innen und Hort-Mitarbeiter*innen teil. Sie bearbeiten einerseits aktuell anliegende pädagogische Fragen. Darüber hinaus befassen sie sich mit den menschenkundlichen und pädagogischen Texten Rudolf Steiners. Diese fortlaufende Grundlagenarbeit und der dabei gepflegte Austausch innerhalb des Kollegiums unabhängig von tagesaktuellen Fragen bildet die Basis für die Zusammenarbeit und hält die Auseinandersetzung mit der Waldorfpädagogik lebendig.
Sie besteht aus den Teilnehmer*innen der Pädagogischen Konferenz sowie Vertreter*innen aus Hausmeisterei, Verwaltung und Küche. Ihre Themen umfassen alle Bereiche des äußeren Ablaufs des Schulalltages: Stundenplan, Vertretungen, Aufsichtsrats-Fragen, Fragen zur Hausordnung und die Planung von Veranstaltungen sind charakteristische Besprechungs- und Entscheidungspunkte.
Sie ist das verantwortliche Schulleitungsorgan. Wesentliche Inhalte dieser Konferenz sind Personalfragen, die Gehaltsordnung des Kollegiums, das satzungsmäßige Mitwirken in den Genossenschaftsorganen und die Bildung von Arbeitsgruppen. In der Regel arbeiten in ihr die Lehrer*innen mit, welche sich mit der Schule dauerhaft verbunden haben. Wegen der Überschneidungen zum wirtschaftlich-rechtlichen Bereich nimmt der Geschäftsführer an den Sitzungen teil.
Die Schulleitung
Die Schulleitung leitet die Geschäftskonferenz. Sie vertritt das Kollegium nach innen und außen und ist der Verteiler aller Anliegen aus der Schulgemeinschaft in die jeweiligen Verantwortungsbereiche wie z.B. Personalmanagement, Verwaltung oder pädagogische Fachbereiche.
Der Vorstand
Der Vorstand ist das Führungsgremium unserer Schule und damit verantwortlich für den Gesamtbetrieb. In einem gemischten Team von mindestens vier Personen aus der Lehrer- und Elternschaft werden hier entscheidende Weichenstellungen für unsere Schule getroffen. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat ernannt.
Der Aufsichtsrat
Als Überwachungsgremium unserer Schule hat der Aufsichtsrat einen Blick auf die Geschäftsführung des Vorstands im Sinne unserer Genossenschaft. Dabei prüft er insbesondere rechtliche sowie wirtschaftliche Belange, um den formal korrekten Rahmen für eine kreative und pädagogisch wertvolle Ausgestaltung des Schullebens zu gewährleisten. Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern, wobei die Hälfte dem Kollegium angehört.
Geschäftsführung und Verwaltung
Die regelmäßige Betreuung der rechtlichen und wirtschaftlichen Belange des Schulbetriebs liegt in den Händen von Geschäftsführung und Verwaltung. Durch ihre fachliche Kompetenz unterstützen Geschäftsführung und Verwaltung die Selbstverwaltung des Kollegiums und der Genossenschaftsorgane.
Der Schulrat
Im Schulrat kommen Eltern, Elternvertreter*innen aus alle Klassen, Schulleitung, Lehrer*innen, Vorstand und Abgeordnete des Schülerrats zusammen. Er ist das größte Organ der Zusammenarbeit an der Schule und gestaltet die Schulzukunft maßgeblich. Im Schulrat können Alle ihre Anliegen zu Gehör bringen und Informationen zu den wichtigen Fragen der Schule geben und erhalten. Gemeinsame Beratungen und Beschlüsse fördern die Mitverantwortung und helfen, in der Schulgemeinschaft ein Klima der Offenheit und des Vertrauens zu schaffen. Der Schulrat beauftragt gemischte Arbeitsgruppen, sogenannte „Delegationen“, die sich mit einem bestimmten Thema befassen und Entscheidungen für die Schule auf den Weg bringen. Der Schulrat trifft sich einmal im Monat. Alle Termine werden auf dieser Website veröffentlicht.
