Unsere Schüler*innen können sich während der Schulzeit in einem Zeitraum von wenigen Wochen bis zu einem ganzen Schuljahr im Ausland aufhalten, sofern sie im Gastland eine Schule besuchen und so Ihre Schulpflicht erfüllen.

Grundsätzlich ist zu empfehlen, dass sie sich schon während der Planung der Reise mit Ihren Lehrer*innen über den Aufenthalt im Ausland beraten. Dabei können Fragen zu den eigenen Lernzielen in der fremden Schule sowie Fragen zu Rückkehr in Ihre Klasse geklärt werden. Ansprechpartner für allgemeine Informationen zu diesem Thema sind an unserer Schule die Delegation Schülerinnen und Schüler und die Schulleitung.

Wann, bzw. in welcher Klassenstufe ein Aufenthalt im Ausland stattfindet, ist eine individuelle Entscheidung. Im Besonderen sollten Sie ab der 11. Klasse den angestrebten Schulabschluss im Auge behalten, da hier pädagogische und gesetzlich festgelegte Anwesenheitspflichten zu beachten sind:

Auslandsaufenthalt und Realschulabschluss

Da die Prüfungen zum Realschulabschluss im zweiten Halbjahr der 12. Klassenstufe stattfinden, ist ein längerer Auslandsaufenthalt nur noch in der 11. Klasse zu empfehlen, um die intensive Vorbereitungsphase ab dem Beginn der zwölften Klassenstufe nicht zu beeinträchtigen. Ein Auslandsaufenthalt in der 12. Klasse sollte nur in großen Ausnahmefällen durchgeführt werden.

Auslandsaufenthalt und Fachhochschulreifeprüfung

Die Zulassung zu den Fachhochschulreifeprüfungen an unserer Schule setzt einen regelmäßigen Besuch der handwerklich-künstlerischen Fächer ab dem Beginn der neunten Klassenstufe voraus. Wenn während des Auslandsaufenthaltes durchgehend eine Waldorfschule besucht wird, ist in der Regel ein kontinuierlich weitergeführter handwerklich-künstlerischer Unterricht gewährleistet. Wenn keine Waldorfschule besucht wird, muss zu Beginn der Planung des Auslandsaufenthalts ein individuelles Beratungsgespräch mit den Prüfungsorganisator*innen der Fachhochschulreife an unserer Schule durchgeführt werden.

Quelle: Verordnung des Kultusministeriums Baden-Württemberg über den Erwerb der Fachhochschulreife an Freien Waldorfschulen vom 30. Juli 2013)

Auslandsaufenthalt und Abitur

Um in Baden-Württemberg zur Abiturprüfung zugelassen zu werden müssen die Klassenstufen 12 und 13 in Deutschland absolviert werden. Ein längerer Austausch ist in diesen Klassenstufen rechtlich nicht möglich. Da an Waldorfschulen in Baden-Württemberg zwei Fremdsprachen im Abitur geprüft werden, ist es sehr wichtig diese beiden Sprachen auch im Gastland weiter zu pflegen. Hierfür ist eine individuelle Beratung mit den verantwortlichen Sprachlehrer*innen empfehlenswert.

Quelle: Verordnung des Kultusministeriums Baden-Württemberg über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Freien Waldorfschulen vom 28. April 2011

Die Schritte zur Beurlaubung

Generell muss die Schulleitung unserer Schule Ihren Antrag auf Beurlaubung genehmigen. Die Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg §4 Absatz 3 besagt, dass eine Beurlaubung möglich ist, wenn ein Schüleraustausch oder ein Auslandsaufenthalt geplant ist. Über eine Beurlaubung entscheidet immer die Schulleiter*in in Übereinstimmung mit der Schulverordnung.

1. Antragstellung

Um die Beurlaubung genehmigen zu können, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Dafür steht hier ein Formular zur Verfügung. Den Antrag reichen Sie bitte per Email bei der Delegation „Schülerinnen und Schüler“ ein oder geben ihn im Sekretariat ab. Für die Bearbeitung des Antrags benötigen wir eine angemessene Frist. Bitte beantragen Sie eine Beurlaubung deshalb mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn ihres Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch 3 Monate vor Ende des Schuljahres für das kommende Schuljahr.

Laden Sie hier das Formular zur Beantragung herunter: BeurlaubungAuslandsaufenthalt.pdf
Schicken Sie das ausgefüllte Formular an sus@fws-ka.de

2. Nachweis des Schulbesuchs im Ausland

Der geplante Schulbesuch im Ausland muss durch geeignete Dokumente einer Schulanmeldung nachgewiesen werden. Dafür ist eine schriftliche Bestätigung der aufnehmenden Schule im Ausland zwingend erforderlich. Bitte geben Sie die kompletten Kontaktdaten der Schule inkl. eines Ansprechpartners an. Falls der Auslandsaufenthalt über eine anerkannte Organisation erfolgt, legen Sie bitte auch diese Unterlagen dem Antrag bei.

3. Genehmigung des Antrags

Wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind und alle Fragen rund um den Schulbesuch im Ausland geklärt sind, steht dem Antritt der Reise nichts im Wege.

Weitere Hinweise

Im Internet finden sich viele Informationen und Organisationen, die bei der Planung und Durchführung von Schüleraustauschen und Auslandsaufenthalten unterstützen. Für die Schüler*innen unserer Schule können z. B. diese Dokumente hilfreich sein:

Der Flyer von wal-di.com: https://www.wal-di.com

Adressverzeichnis der Waldorfschulen weltweit: https://www.freunde-waldorf.de

Um speziell einen individuellen Schüleraustausch mit Frankreich zu ermöglichen, bietet das Kultusministerium in Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Deutsch-Französischen Jugendwerk (dfjw) verschieden lange Austauschprogramme an: https://km-bw.de/,Lde/startseite/schule/dfsaustausch